1. Wer ist verantwortlich, an wen können Sie sich wenden?

Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind wir, Notar Matthias Streffer und Notar Oliver Bensch. Jeder der vorgenannten Notare ist für den von ihm jeweils zu verantwortenden Bereich alleiniger Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie können sich für alle Datenschutzanfragen an den jeweils verantwortlichen Notar oder an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar wie folgt:

  Verantwortlicher Datenschutzbeauftragter
Anschrift Notar Matthias Streffer
Schönauer Str. 5
69239 Neckarsteinach

Notar Matthias Streffer
z. H. des/der Datenschutzbeauftragten
Dr. Frank Tykwer
Cäcilienhöhe 173
45661 Recklinghausen

Stellvertretende Datenschutzbeauftragte
Frau Katharina Rux
DSB für Notare und Ärzte GmbH
Theodor-Körner-Strasse 22
45661 Recklinghausen

Telefon 06229 - 92100 02361 - 26991
E-Mail info@just-notare.de rechtsanwalt@dr-tykwer.de
  Verantwortlicher Datenschutzbeauftragter
Anschrift Notar Oliver Bensch
Schönauer Str. 5
69239 Neckarsteinach

Notar Oliver Bensch
z. H. des/der Datenschutzbeauftragten
Dr. Frank Tykwer
Cäcilienhöhe 173
45661 Recklinghausen

Stellvertretende Datenschutzbeauftragte:
Frau Katharina Rux
DSB für Ärzte und Notare GmbH
Theodor-Körner-Strasse 22
45661 Recklinghausen

Telefon

Telefax

06229 - 92100

06229 - 921092

02361 - 26991
E-Mail info@just-notare.de rechtsanwalt@dr-tykwer.de

 

2. Welche Daten verarbeiten wir und woher kommen die Daten?

Jeder von uns Notaren verarbeitet personenbezogene Daten, die wir von Ihnen selbst oder von von Ihnen beauftragten Dritten (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Kreditinstitut) erhalten, wie z. B. 

  • Daten zur Person, z. B. Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand; im Einzelfall Ihre Geburtenregisternummer;
  • Daten zur Kontaktaufnahme, wie z. B. postalische Anschrift, Telefon- und Fax-Nummern, E-Mail-Adresse;
  • bei Grundstücksverträgen Ihre steuerliche Identifikations-Nummer;
  • in bestimmten Fällen, z. B. bei Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen oder Adoptionen, auch Daten zu Ihrer familiären Situation und zu Ihren Vermögenswerten sowie ggf. Angaben zur Ihrer Gesundheit oder andere sensible Daten, z. B. weil diese zur Dokumentation Ihrer Geschäftsfähigkeit dienen;
  • in bestimmten Fällen auch Daten aus Ihren Rechtsbeziehungen mit Dritten wie z. B. Aktenzeichen oder Darlehens- oder Konto-Nummern bei Kreditinstituten.

Außerdem verarbeiten wir Daten aus öffentlichen Registern, z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregistern.

 

3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?

Als Notar ist jeder von uns Träger eines öffentlichen Amtes. Unsere Amtstätigkeit erfolgt jeweils in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt, und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)). Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend den Amtspflichten des Notars durchzuführen, also etwa zur Erstellung von Urkundsentwürfen, zur Beurkundung und dem Vollzug von Urkundsgeschäften oder zur Durchführung von Beratungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt daher immer nur aufgrund der für uns geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die sich im Wesentlichen aus der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz ergeben. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich für uns zugleich auch die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO). Eine Nichtbereitstellung der von uns bei Ihnen angeforderten Daten würde daher dazu führen, dass wir die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts ablehnen müssten.

 

4. An wen geben wir Daten weiter?

Als Notar unterliegt jeder von uns einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für alle unsere Mitarbeiter und sonst von uns Beauftragten. Wir dürfen Ihre Daten daher nur weitergeben, wenn und soweit wir dazu im Einzelfall verpflichtet sind, z. B. aufgrund von Mitteilungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung, oder an öffentliche Register wie Grundbuchamt, Handels- oder Vereinsregister, Zentrales Testamentsregister, Vorsorgeregister, Gerichte wie Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht oder Behörden. Im Rahmen der Standes- und Dienstaufsicht ist jeder von uns unter Umständen auch zur Erteilung von Auskünften an die Notarkammer oder seine Dienstaufsichtsbehörde verpflichtet, die wiederum einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Ansonsten werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn der Notar hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen verpflichtet ist oder Sie die Weitergabe beantragt haben.

 

5. Werden Daten an Drittländer übermittelt?

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn und soweit ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.

 

6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Nach § 5 Abs. 4 Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Urkundenrolle, Erbvertragsverzeichnis, Namensverzeichnis zur Urkundenrolle und Urkundensammlung einschließlich der gesondert aufbewahrten Erbverträge (§ 18 Abs. 4 DO-Not): 100 Jahre,
  • Verwahrungsbuch, Massenbuch, Namenverzeichnis zum Massenbuch, Anderkontenliste, Generalakten: 30 Jahre,
  • Nebenakten: 7 Jahre; der Notar kann spätestens bei der letzten inhaltlichen Bearbeitung schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen, z. B. bei Verfügungen von Todes wegen oder im Falle der Regressgefahr; die Bestimmung kann auch generell für einzelne Arten von Rechtsgeschäften wie z. B. für Verfügungen von Todes wegen, getroffen werden,

Nach Ablauf der Speicherfristen werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern der Notar nicht nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder der Abgabenordnung) sowie berufs-rechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist.

 

7. Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht:

  • Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, wenn ja, zu welchen Zwecken wir die Daten und welche Kategorien von personenbezogenen Daten wir verarbeiten, an wen die Daten ggf. weitergeleitet wurden, wie lange die Daten ggf. gespeichert werden sollen und welche Rechte Ihnen zustehen.
  • unzutreffende, Sie betreffende personenbezogene Daten, die beim Notar gespeichert werden, berichtigen zu lassen. Ebenso haben Sie das Recht, einen bei uns gespeicherten unvollständigen Datensatz vom Notar ergänzen zu lassen.
  • Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern ein gesetzlich vorgesehener Grund zur Löschung vorliegt (vgl. Art. 17 DS-GVO) und die Verarbeitung Ihrer Daten nicht zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder aus anderen vorrangigen Gründen im Sinne der DS-GVO geboten ist.
  • Vom Notar zu verlangen, dass er Ihre Daten nur noch eingeschränkt, z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses, verarbeitet, während er beispielsweise Ihren Anspruch auf Berichtigung oder Widerspruch prüft, oder ggf. wenn wir Ihren Löschungsanspruch ablehnen (vgl. Art. 18 DS-GVO).
  • der Verarbeitung zu widersprechen, sofern diese erforderlich ist, damit der Notar seine im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben wahrnehmen oder sein öffentliches Amt ausüben kann, wenn Gründe für den Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
  • sich mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde an die Aufsichtsbehörden zu wenden.

 

8. Zum Einsatz von Cookies

So genannte „Cookies“ arbeiten beimBesuch unserer Webseite im Hintergrund. Ein Webbrowser-Cookie ist eine kleine Textdatei, die von einer Webseite an einen Computer oder ein mobiles Endgerät z.B. Smartphone gesendet wird. In erster Linie werden Cookies dazu verwendet, um das Surfen im World Wide Web komfortabler zu gestalten. Sie werden im Hintergrund auf dem Computer des Benutzers abgelegt, ohne dass der Benutzer (oder manchmal sogar der Eigentümer der Webseite) darüber informiert ist, was vor sich geht. Einmal gesetzt, können Cookies viele verschiedene Arten von Daten für gegebene Zeitdauer sammeln und diese Daten “in die Welt” senden. Darüber hinaus sind Cookies zahlreich, dynamisch und neigen dazu, sich häufig zu ändern.

In der Regel, sowie auch auf unserer Webseite werden Cookies in vier Cookie Gruppen aufgeteilt: „Notwendige“ essenzielle Cookies, „Präferenzen“ funktionale Cookies, Statistik Cookies und Marketing Cookies. Wir verwenden den Online-Dienst Cookiebot (https://www.cookiebot.com/), um unseren Webseiten-Besucher:innen über das gesetzlich geforderte Cookie-Consent-Banner (Cookie-Zustimmungs-Auswahlfeld) die Möglichkeit zu geben, sich dementsprechend aktiv zu entscheiden, welche Cookies zum Einsatz kommen und welche nicht.

Cookiebot by Usercentrics führt monatliche Scans unserer Webseite durch und ermöglicht somit einen vollständigen Überblick über die verwendeten Cookies. Über Klick auf „Details anzeigen“ in unserem Zustimmungs-Banner erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Cookie-Typen und deren Nutzung beim Besuch unserer Webseite.

 

9. Zuständige Aufsichtsbehörde

Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die für jeden von uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Dienstgebäude

Dienstgebäude

Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Telefon: (0611) 1408-0
Telefax: (0611) 1408-611

E-Mail: poststelle@datenschutz-hessen.de

Gustav-Stresemann-Ring 1
2. OG

65189 Wiesbaden

Die Beschwerde kann unabhängig von der Zuständigkeit bei jeder Aufsichtsbehörde erhoben werden.