Notarielle Tätigkeiten
Scheidungsfolgenvereinbarung
Neben den emotionalen Belastungen, die eine Scheidung für die Partner in aller Regel mit sich bringt, ist die Durchführung der Scheidung oft langwierig und teuer.
In vielen Fällen sind sich die Ehegatten jedoch über die wesentlichen wirtschaftlichen Folgen der Scheidung einig (Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich). Durch Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung kann das gerichtliche Scheidungsverfahren oft deutlich verkürzt und eine erhebliche Kostenersparnis erzielt werden.
Wird beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, kann das Scheidungsverfahren in der Regel mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Das Gericht spricht dann auf Basis der Scheidungsfolgenvereinbarung eine einverständliche Scheidung aus.
Daneben können beim Notar aber auch weitere Streitpunkte abschließend geklärt werden, die regelmäßig im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten, z. B. die Vermögensaufteilung zwischen den Eheleuten. Vor allem bei Vorhandensein von gemeinsamen Immobilien oder bei gemeinsamen Schulden empfiehlt es sich, eine einverständliche Lösung zu finden.
Oft sollen darüber hinaus die noch bestehenden gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte der Eheleute untereinander ausgeschlossen werden.
Bei der Ausgestaltung der Scheidungsvereinbarung steht der Notar Ihnen mit seinem Sachverstand und Wissen für sinnvolle Regelungen und Vereinbarungen aus der Erfahrung vieler Beurkundungen zur Verfügung. Er kann dabei auch auf seine anwaltliche Erfahrung aus einer Vielzahl von Scheidungsverfahren zurückgreifen. Wie im Rahmen seiner gesamten notariellen Tätigkeit berät der Notar unparteiisch und ist verpflichtet, eine Lösung herbeizuführen, die den Interessen aller Beteiligten möglichst weitgehend entspricht.
Jung - Streffer - Bensch
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