Notarielle Tätigkeiten
Der Grundstückserwerb
Bei der Übertragung (Kauf, Verkauf, Schenkung, Einbringung etc.) von Grundstücken oder anderen Immobilien (Wohnung, Garage, Erbbaurecht) geht es fast immer um erhebliche Werte, sodass zum Schutz der beteiligten Vertragsteile durch den Gesetzgeber die notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.
Der Notar als unparteiischer Vertragsgestalter entwirft den Veräußerungsvertrag nach Absprache mit den Vertragsteilen. Er sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung, belehrt über mögliche Gefahren und hilft, Risiken zu vermeiden.
Der Notar begleitet die Beteiligten durch die Abwicklung des Kaufvertrages.
Er besorgt in diesem Zusammenhang nach der Beurkundung u.a. die für den grundbuchamtlichen Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er stellt den Kaufpreis fällig und beantragt nach Zahlung des Kaufpreises die Eigentumsumschreibung auf den Käufer.
Durch die notarielle Tätigkeit wird sichergestellt, dass weder der Käufer bei der Kaufpreiszahlung noch der Verkäufer bei der Übertragung des Eigentums ein Risiko eingehen.
Jung - Streffer - Bensch
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