Notarielle Tätigkeiten
Grundpfandrechte
Das deutsche Recht unterscheidet zwei Typen von Grundpfandrechten: Grundschuld und Hypothek. In der Praxis hat sich jedoch überwiegend die Grundschuld durchgesetzt.
Grundpfandrechte dienen als Sicherheit für Geldforderungen, etwa zur Absicherung der Darlehensforderung einer Bank im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie. Die Grundpfandrechtsbestellung bedarf der notariellen Form. Grundpfandrechte müssen im Grundbuch an dem belasteten Grundbesitz eingetragen werden. Der Notar belehrt und berät Sie bei der Grundpfandrechtsbestellung und sorgt für den Vollzug im Grundbuch.
Grundpfandrechte geben dem Gläubiger eine Sicherheit bis zu dem eingetragenen Betrag samt Nebenleistungen und den eingetragenen Grundschuldzinsen. Wird die gesicherte Forderung nicht zurückgezahlt, so kann das belastete Grundstück durch den Gläubiger im Wege der Zwangsversteigerung verwertet werden.
In der Regel wird der belastete Grundbesitz der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Meistens verlangen die Gläubiger auch ein persönliches Schuldanerkenntnis des Kreditnehmers mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Welche und wessen Verbindlichkeiten durch eine Grundschuld gesichert werden, ergibt sich aus der Zweckbestimmungserklärung.
Wesentliche Aufgabe des Notars gerade bei der Bestellung von Grundpfandrechten ist es, neben der ausgewogenen Vertragsgestaltung auch die möglichst umfassende Information der Beteiligten über die oft weitreichende Bedeutung ihrer Erklärungen sicherzustellen.
Maßgeblich für die wirtschaftliche Abwicklung ist ausschließlich der Darlehensvertrag, der direkt mit dem Gläubiger abgeschlossen wird. Der Notar ist hiermit nicht befasst. Aus diesem Vertrag ergeben sich die genaue Kredithöhe, der Zinssatz, die Tilgungsleistungen, die Laufzeit und der Verwendungszweck.
Jung - Streffer - Bensch
Rechtsanwälte · Notare · Fachanwälte
Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht
Schönauer Straße 5
69239 Neckarsteinach
Tel.: 06229 - 9210-0
Fax: 06229 - 9210-92
just-notare(at)t-online.de
Anwaltliche Zweigstelle
Friedrich-Ebert-Anlage 35
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 - 4185-558
Fax: 06221 - 4385-369
just-notare(at)t-online.de
Termine nur nach telefonischer
Vereinbarung.
