Notarielle Tätigkeiten
Ehevertrag
Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Aus diesem Grund schließen immer mehr Eheleute vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um bei einer Scheidung keine Überraschungen zu erleben und im Fall einer Scheidung hinreichend abgesichert zu sein. Der Notar berät über sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten und passt den Ehevertrag den individuellen persönlichen und finanziellen Bedürfnissen der Eheleute an.In einem Ehevertrag können neben Regelungen über den Güterstand durch Unterhaltsvereinbarungen die Höhe und Dauer eventueller Unterhaltsansprüche für den Fall der Scheidung nahezu beliebig festlegt werden. Weiter können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich und über Kindesunterhalt getroffen werden.Das deutsche Recht unterscheidet drei Formen des ehelichen Güterstandes:
1. Zugewinngemeinschaft
Haben Eheleute keinen Ehevertrag errichtet, leben sie kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, der während der Ehe entstandene Zugewinn wird bei Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung zwischen den Ehegatten ausgeglichen.
2. Gütertrennung
Die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung führt zur Trennung der jeweiligen Vermögensmassen der Eheleute; Ausgleichsansprüche bei Beendigung der Ehe sind diesbezüglich dann gegenseitig ausgeschlossen. Oftmals werden die individuellen Interessen der Eheleute allerdings durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft besser gewahrt als durch Gütertrennung.
3. Gütergemeinschaft
Nur noch selten - überwiegend in der Landwirtschaft. Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird durch notarielle Urkunde vereinbart.
Wegen der weitreichenden wirtschaftlichen und rechtlichen Tragweite der ehevertraglich getroffenen Regelungen ist die notarielle Beurkundung des Ehevertrages gesetzlich vorgeschrieben.
Da Verehelichungen zwischen Ehegatten verschiedener Nationalitäten zunehmen, gewinnt das internationale Privatrecht immer mehr an Bedeutung und bedarf uneingeschränkter Beachtung.
Jung - Streffer - Bensch
Rechtsanwälte · Notare · Fachanwälte
Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht
Schönauer Straße 5
69239 Neckarsteinach
Tel.: 06229 - 9210-0
Fax: 06229 - 9210-92
just-notare(at)t-online.de
Anwaltliche Zweigstelle
Friedrich-Ebert-Anlage 35
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 - 4185-558
Fax: 06221 - 4385-369
just-notare(at)t-online.de
Termine nur nach telefonischer
Vereinbarung.
