Notarielle Tätigkeiten
Der Bauträgervertrag
Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, der die Errichtung eines Bauwerkes auf einem Grundstück zum Gegenstand hat, und zugleich die Verpflichtung enthält, dem Käufer das Eigentum an dem später bebauten Grundstück zu verschaffen.
Umfang und Qualität der beabsichtigten Bebauung ergeben sich aus der Baubeschreibung und den Bauplänen. Diese sollte sich der Käufer vor Beurkundung vom Bauträger aushändigen lassen und im Vorfeld (ggf. mit einem Sachverständigen) genau prüfen.
In einem Bauträgervertrag müssen zusätzlich zu den üblichen Bestimmungen eines Grundstückskaufvertrages weitere Besonderheiten geregelt und berücksichtigt werden, z.B.:
a) Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt ( MaBV ),
b) Zeitplan und Umfang der vom Bauträger zu erbringenden Bauleistungen,
c) Abnahme des Bauwerks,
d) Eintritt der Verjährung,
e) Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung.
Aufgabe des Notars ist es, für eine ausgewogene Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze und der jeweils aktuellen Rechtssprechung Sorge zu tragen. Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung wird er mögliche Risiken in der Abwicklung eines solchen komplexen Vertragswerks frühzeitig erkennen und durch die Gestaltung seiner Urkunde beseitigen.
Jung - Streffer - Bensch
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